Tag des Dorfes 2019, ein gelungener Start

Liebe Helferinnen,

Liebe Helfer,

das schlechte Wetter vergangenen Samstag konnte euch nicht abschrecken, ihr seid trotzdem zahlreich erschienen. Dafür möchte ich mich bei Ihnen/Euch recht herzlich bedanken.

Mit Traktor, Anhänger und diversen Handwerkzeugen von zu Hause habt ihr dazu beigetragen das der  erste Tag des Dorfes ein voller Erfolg geworden ist. Das ist nicht selbstverständlich und zeigt mir, dass die Dorfgemeinschaft in Winnerath  zusammen steht. Ich freue mich bereits jetzt schon auf den nächsten Tag des Dorfes 2020.

Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle  auch bei der Familie Matt, die das Essen an dem Tag gesponsert hat. Danke sagen  möchte ich auch den Frauen der Gemeinderatsmitglieder, die für den Tag einen Salat gespendet haben.

 André Kürsten Ortsbürgermeister

Bericht Rhein Zeitung

Ulrike Walden Lesezeit: 2 Minuten

Das Grün auf dem Friedhof mäht er selbst

André Kürsten ist Bürgermeister von Winnerath

Andere Männer in diesem Alter haben kräftige Arme, weil sie sich im Fitness-Studio quälen. André Kürsten hat sie vom Arbeiten. Er packt gerne richtig an, und das sieht man. Der neue Bürgermeister von Winnerath ist 27 Jahre jung und war vorher nicht im Gemeinderat. Zur Wahl hat er sich gestellt, weil „ich mich immer gerne für den Ort eingesetzt habe und für die Menschen da sein will“. Seine Familie ist hier tief verwurzelt, bereits der Opa wurde im Ort geboren.

Den Drang, nun alles anders zu machen als sein Vorgänger, hat er keineswegs. „Der hat 30 Jahre lang gute Arbeit geleistet und nur aus Altersgründen aufgehört.“

Kürsten ist kein Mann der großen Worte. Doch schon seine Wohnung sagt viel über ihn aus. Die hat er selbst ausgebaut. Bestes Handwerk. „Trockenbau, Fliesen und Parket  verlegen, das kann ich alles selbst.“

Kürsten hat Zimmermann  gelernt, ist viel  von Köln aus als Polier auf Montage gewesen. In Kürze tritt er eine neue Stelle an: als Leiter des Bauhofs der Stadt Adenau. Zu seinem Aufgabenbereich zählen dann unter anderem Straßenreinigung und Winterdienst, die Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen etc.

Weil Kürsten es auch in Winnerath mit seinen knapp 200  Einwohnern gerne ordentlich hat, mäht er schon länger selbst den Rasen der öffentlichen Grünflächen, etwa auf dem Friedhof. Künftig will er die anderen Einwohner stärker einbinden, bei einem „Tag des Dorfes“. Er wünscht sich, dass dann viele Nachbarn helfen, die zahlreichen Hecken zu schneiden, den Schmutz aus den Gullys zu holen und alles zu reparieren, was kaputt ist. Am Ende des Tages gibt es dann eine Grillparty. Er will auch „Paten“ gewinnen, die sich regelmäßig um die Blumenkästen und -kübel kümmern. Es ist ihm sehr wichtig, dass „die Gemeinschaft weiter zusammensteht und das Dorf lebenswert bleibt“.

Deshalb sollen auch die Bräuche weiterleben. Das Klappern in der Karwoche, der Martinszug mit einem richtigen Pferd vorneweg. Ein neuer St. Martin, der sich auf einem Pferd halten kann, wird noch gesucht. Ein Höhepunkt im Jahr ist für die Winnerather das Maibaumstellen. Kürsten ist selbst beim Junggesellenverein aktiv, der auch eine eigene Kirmes veranstaltet. „Wir halten uns zäh“, sagt er. In einigen Orten gebe es keinen Junggesellenverein mehr.

Kürsten weiß auch um die Probleme der Menschen hier. Bis nach Bonn oder Köln fahren viele zur Arbeit, morgens eine Stunde hin, abends eineinhalb Stunden zurück. Natürlich mit dem Auto. Hier verkehrt sonst nur ein Bus morgens, mittags und nachmittag Richtung Schulzentrum Adenau. Geschäfte gib es keine mehr in Winnerath, das Dorfladen-Projekt hat sich nicht halten können, aber Bäcker- und Lebensmittelwagen kommen regelmäßig. Doch das sind die großen Themen in vielen Dörfern. Was Zukunft hat, beweise im Übrigen der Metzger in einem Nachbarort: „Der bietet einfach beste Qualität und das schmecken die Leute, deswegen hat er in den vergangen Jahren seinen Laden vergrößert.“

Andere junge Männer in Kürstens Alter wollen weg, in die Stadt. Kürsten wird bleiben, irgendwann „natürlich“ auch in Winnerath sein  Haus hier bauen. „Hier kennt man sich, grüßt und hilft man einander.“

Von unserer Mitarbeiterin

Ulrike Walden

Martinszug 2019

Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, 09. November statt. Wir treffen uns um 17.45 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen mit Musik und Gesang den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Alle Anwohner des Zugweges sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schmuecken und zu gestalten.Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. Fuer das leibliche Wohl beim anschliessenden gemuetlichen Beisammensein ist gesorgt.
Trockene Baum- und Heckenabfaelle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir am Morgen des 09. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.

Neuer Anstrich Dorfgemeinschaftshaus September 2018

M?ll: Besser trennen spart Geld

Kreistag Neue Geb?hrensatzung f?r Abfallentsorgung gilt ab Januar

RZ Kreis Ahrweiler vom Samstag, 28. Oktober 2017, Seite 11

Die neuen M?lltonnen sind schon da, ab dem 1.?Januar wird auch das neue Abfallwirtschaftskonzept des Kreises umgesetzt. Mit zahlreichen ?nderungen f?r die B?rger. Am Freitag hat der Kreistag Satzung und Geb?hrenordnung verabschiedet ? Letzteres mit den Stimmen von CDU, FWG FDP, Gr?nen und der Alternative f?r Ahrweiler (AfA).

Die wichtigste Ver?nderung f?r alle: Die graue Restm?lltonne wird im neuen Jahr nur noch alle vier statt alle zwei Wochen geleert. Sechs der insgesamt 13 m?glichen Leerungen sind in der Abfallgeb?hr f?r 2018 inbegriffen. Ab der siebten Leerung zahlt man je nach Haushaltsgr??e zwischen 3,09 Euro f?r die 80-Liter-Tonne, 4,63 Euro f?r das 120-Liter-Gef?? und 9,26 Euro f?r die 240 Liter fassende Restm?lltonne drauf. Ein in der Tonne eingebauter Chip registriert, wie oft die Tonne schon geleert wurde. Wer also ab Januar die graue Tonne immer dann an die Stra?e stellt, wenn das M?llfahrzeug kommt, der zahlt am Jahresende nochmals drauf.

Wahlergebniss BTW 2017

https://www.wahlen.rlp.de/de/btw/wahlen/2017/ergebnisse/1981310108500.html

39 KW Kreisstra?e 16 nach 12 Wochen Vollsperrung wieder befahrbar.

Adenauer Nachrichten Nr 28/2017

LBM Cochem-Koblenz

K 16 - Ausbau zwischen Winnerath und Schuld beginnt

Ab 3. Juli 2017 starten die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstra?e 16 zwischen Winnerath und Schuld. Auf einer L?nge von 855 m wird die vorhandene Fahrbahn einschlie?lich der Entw?sserungseinrichtungen erneuert. Die Bauma?nahme wird voraussichtlich bis Anfang November dauern. Eine entsprechende Umleitung wird w?hrend dieser Zeit ?ber Antweiler eingerichtet.

Der Fahrbahnbelag der K 16 weist eine Vielzahl von Sch?den in Form von L?ngs-, Quer- und Netzrissen sowie Verdr?ckungen und Flickstellen auf. Dar?ber hinaus ist auf ca. 70 m der Ausbaustrecke ein B?schungsschaden entstanden, welcher mittels Mikropf?hlen und einem Betonrandbalken gesichert werden muss. In Teilbereichen muss die Fahrbahn komplett neu aufgebaut werden. Im gesamten Baufeld werden die vorhandenen Rinnenanlagen ersetzt und besch?digte Bordsteine ausgetauscht.

Gebaut wird in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich von Winnerath kommend in Richtung Schuld bis kurz vor die Einm?ndung der Freilichtb?hne. Der zweite Bauabschnitt beginnt an der Freilichtb?hne und endet an der L 73 in Schuld. Durch das Einrichten der zwei Bauabschnitte ist die freie Zufahrt zur Freilichtb?hne w?hrend den Veranstaltungstagen in den Sommerferien RLP von Schuld aus st?ndig gew?hrleistet.

Den Ausbau ?bernimmt nach Abschluss der durchgef?hrten ?ffentlichen Ausschreibung und erfolgter Pr?fung der Angebote die Firma EUROVIA Teerbau aus Koblenz.

Der Kreisausschuss des Landkreises Ahrweiler hat der Auftragsvergabe mit der Vertrags-summe von rd. 590 Tsd. EUR am 15.05.2017 zugestimmt. Der Landkreis Ahrweiler erh?lt f?r den Ausbau vom Land Rheinland-Pfalz eine F?rderung in H?he von 65 % der f?rderf?higen Kosten.

Der Landesbetrieb Mobilit?t Cochem-Koblenz bittet die Verkehrsteilnehmer um Verst?ndnis f?r die Beeintr?chtigungen w?hrend der Bauarbeiten. Mit Fertigstellung der Ma?nahme wird die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Ahrweiler weiter systematisch verbessert.

Martinszug 2016
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, 12. November statt. Wir treffen uns um 17.30 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen mit Musik und Gesang den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Alle Anwohner des Zugweges sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schm?cken und zu gestalten.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. F?r das leibliche Wohl beim anschlie?enden gem?tlichen Beisammensein ist gesorgt.
Baum- und Heckenabf?lle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir am Morgen des 12. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.

Jagdgenossenschaft Winnerath
Die Niederschrift ?ber die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Winnerath vom 22.04.2016 liegt in der Zeit vom 29.04.16. bis 13.05.2016 in der Wohnung des Jagdvorstehers Hans-Jakob Jaklen, Schulstr. 2, 53520 Winnerath, zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ?ffentlich aus.
Winnerath, 23.04.2016
Jaklen, Jagdvorsteher

Martinszug 2015
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, 14. November statt. Wir treffen uns um 17.30 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen mit Musik und Gesang den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Alle Anwohner des Zugweges sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schm?cken und zu gestalten.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. F?r das leibliche Wohl beim anschlie?enden gem?tlichen Beisammensein ist gesorgt.
Baum- und Heckenabf?lle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir am Morgen des 14. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.

Liebe Mitb?rgerinnen und Mitb?rger,

in der letzten Zeit mussten leider im Bereich unserer Ortsgemeinde vermehrt Sachbesch?digungen durch mutwilligen Vandalismus an Gemeinschaftseigentum festgestellt werden.

Im Zeitraum der letzten zwei Wochen wurden am Sportplatz zwei B?nke total zerst?rt. Gleichzeitig wurden erneut mehrere Leuchtk?rper unter dem Vordach des Sportheims zertr?mmert. Die Doppelwippe auf dem Spielplatz wurde aus der Verankerung gerissen und seitlich in die B?sche geschleppt. Sogar ein in der Vergangenheit bereits grob zerst?rtes und aufw?ndig erneutes Fenster unserer Kapelle wurde nunmehr wieder besch?digt die Verglasung weist neue Risse auf.

S?mtliche Besch?digungen sind absolut verwerflich und nicht mit einem ?Lausbubenstreich" zu entschuldigen sie gehen zu Lasten der gesamten Gemeinschaft!

Die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen f?r die erforderlichen Reparaturen k?nnten sicherlich an anderer Stelle innerhalb der Gemeinde sinnvoller eingesetzt werden.

Damit solche Vorf?lle in Zukunft nicht wieder vorkommen, bitte ich alle B?rgerinnen und B?rger um entsprechende Aufmerksamkeit. Hinweise auf eventuelle T?ter werden vertraulich behandelt?und k?nnen direkt an mich gegeben werden.

Winnerath 06.08.15

Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Nicht?ffentliche Gemeinderatssitzung
Am Dienstag, den 4. August 2015, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine nicht?ffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:
1. Bauvertragsfragen
2. Verschiedenes
27. Juli 2015
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Wahl f?r Ortsgemeinderat Winnerath ist und bleibt g?ltig !

Winnerath feierte Kirmes

Am bislang hei?esten Wochenende des Jahres feierten die Winnerather ihre Kirmes. H?hepunkt war das traditionelle Hahnek?ppe mit Gummi-Hahn, welches nach 25 Jahren wieder auferweckt wurde. Hahnek?nig wurde Michael Robeck, der auch Pr?sident des Vereins ist. Als Hahnek?nigin w?hlte er sich Janine K?rsten aus.??

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? Kirmes in Winnerath ein voller Erfolg

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RZ Bad Neuenahr-Ahrw. vom Samstag, 16. Mai 2015, Seite 15

RZ Bad Neuenahr-Ahrw. vom Samstag, 28. M?rz 2015, Seite 17

Winnerather Gemeinderatswahl ist rechtens

Justiz Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage der W?hlergruppen zur?ck

M Winnerath. Einen vorl?ufigen Schlussstrich unter die Kommunalwahl vom 25.?Mai 2014 im Eifeld?rfchen Winnerath hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz gezogen. Das Gericht hat die Klage zweier W?hlergruppen, die nicht zur Kommunalwahl zugelassen wurden, zur?ckgewiesen und damit das Wahlergebnis vom Mai des vergangenen Jahres f?r rechtens erkl?rt.

Das Gericht stellte fest, dass die Ablehnung der zwei W?hlergruppen aus formalen Gr?nden zu Recht erfolgte. F?r die Koblenzer Richter liegt vonseiten des Wahlausschusses kein erheblicher Rechtsversto? vor, der geeignet w?re, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen und eine Neuwahl zu fordern. Nach den einschl?gigen rechtlichen Regelungen m?sse eine mitgliedschaftlich organisierte und nicht im Vereinsregister eingetragene W?hlergruppe eine g?ltige Satzung vorlegen. Aus dieser Satzung m?sse sich ergeben, dass die W?hlergruppe bereits w?hrend des Verfahrens zur Aufstellung des Wahlvorschlags mitgliedschaftlich organisiert gewesen ist.

Daran fehle es im Falle der Kl?gerinnen, da die von ihnen vorgelegten Satzungen nicht bereits bei der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Wahlvorschlags und der Einberufung zu den Mitgliederversammlungen, sondern jeweils erst an dem Tag in Kraft getreten seien, an denen sie ihre Wahlvorschl?ge aufgestellt haben. ?berdies seien die Wahlvorschl?ge erst kurz vor Ende der Einreichungsfrist vorgelegt worden, sodass der Wahlleiter keine ausreichende Zeit gehabt habe, diese eingehend zu pr?fen. Deshalb h?tten es die Kl?gerinnen selbst zu verantworten, wenn ihre Wahlvorschl?ge zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Wahlausschuss nicht den wahlrechtlichen Bestimmungen gen?gten und sie hier?ber auch erst in der Wahlausschusssitzung unterrichtet wurden.

H?tte der Wahlausschuss seinerzeit beide Wahlvorschl?ge zugelassen, w?re in Winnerath mit seinen 149 Wahlberechtigten nicht mehr nach Mehrheitswahl, sondern nach Verh?ltniswahl gew?hlt worden. Auf den beiden Listen h?tten keine Namen hinzugef?gt werden k?nnen. Da aber keiner der sechs amtierenden Ratsmitglieder auf der einen oder anderen Liste stand, w?re der bisherige Gemeinderat komplett au?en vor geblieben. So wurde also am Wahltag in Winnerath mit einem leeren Zettel gew?hlt. Ergebnis: Der alte Gemeinderat ist auch der neue. Mit 83,6 Prozent wiedergew?hlt wurde auch Herbert Stumpf, seit 25 Jahren Ortsb?rgermeister.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes k?nnen die Beteiligten die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Uli Adams

RZ Bad Neuenahr-Ahrw. vom Freitag, 13. M?rz 2015, Seite 21

?ffentliche Gemeinderatssitzung
Am Freitag, den 20. Februar 2015, findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine ?ffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:

1. Beratung und Beschlussfassung ?ber das Investitionsprogramm bis 2018
2. Beratung und Beschlussfassung ?ber den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2015
3. Pr?fung und Best?tigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2012, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2012 sowie Erteilung der Entlastung
4. Pr?fung und Best?tigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2013, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2013 sowie Erteilung der Entlastung
5.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
6.Beratung und Beschlu?fassung ?ber die Duldung der Ortsgemeinde Winnerath zur Beseitigung einer Zaunanlage mittels bauaufsichtlicher Verf?gung der Kreisverwaltung
7.Information durch den Ortsb?rgermeister, Verschiedenes

Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Martinszug 2014
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, 15. November statt. Wir treffen uns um 18 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen mit Musik und Gesang den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Alle Anwohner des Zugweges sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schm?cken und zu gestalten.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. F?r das leibliche Wohl beim anschlie?enden gem?tlichen Beisammensein ist gesorgt.
Baum- und Heckenabf?lle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir am Morgen des 15. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Matthias Paul K?rsten ist Pr?fungsbester

Ausbildung Als Koch im Historischen Gasthaus Sanct Peter ?bernommen

M Walporzheim. Matthias Paul K?rsten, frisch gebackener Koch in Brogsitters Historischem Gasthaus Sanct Peter, hat sich in drei Ausbildungsjahren das Zertifikat ?Pr?fungsbester? erarbeitet. Das Zeugnis wurde ihm im feierlichen Rahmen durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz ?berreicht. Bei der Feier anwesend waren auch Landrat J?rgen Pf?hler, IHK-Regionalgesch?ftsf?hrer Bernd Greulich, die Eltern der Pr?flinge, Vertreter der Ausbildungsbetriebe und Klaus Jungmann f?r das Gasthaus Sanct Peter. Die auf h?chstem Niveau etablierte Ausbildung im Sanct Peter, die Unterst?tzung und F?rderung durch Iris und Hans-Joachim Brogsitter sowie Direktor Klaus Jungmann und nicht zuletzt der zwei kreativen Sternek?che Dirk Burger und Stefan Krupp zeigte sich als Garant f?r den Erfolg. Matthias K?rsten wurde in das Sanct-Peter-Team ?bernommen.

RZ Bad Neuenahr-Ahrw. vom Donnerstag, 4. September 2014, Seite 13

Artikel Adenauer Nachrichten

FIFA U-20-Frauen-WM 2014

Deutschland und Nigeria ziehen ins Finale ein

(FIFA.com)

So geht es weiter
Sonntag, 24. August 2014 (Alle Ansto?zeiten in Ortszeit)

Spiel um Platz drei (Montreal)
Korea DVR?- Frankreich, 16:00 Uhr

Finale (Montreal)
Nigeria?- Deutschland, 19:00 Uhr // Endspiel in der Nacht auf Montag (1.00 Uhr/Eurosport)

FIFA U-20-Frauen-WM 2014

Deutschland feiert Halbfinaleinzug

(FIFA.com)

"Nach einem Eckball von Sara D?britz k?pfte Rebecca Knaak unhaltbar zum 2:0-Endstand ein".

http://de.fifa.com/u20womensworldcup/photos/galleries/y=2014/m=8/gallery=u-20-frauen-wm-2014-deutschland-kanada-2422155.html

Bild der Neu- Ausgebauten Strasse nach Reifferscheid

K 16-Ausbau dauert bis Oktober

Ma?nahme ?ffentlicher Personennahverkehr wird Gegebenheiten angepasst

M Reifferscheid. Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstra?e 16 zwischen Winnerath und Reifferscheid beginnen ab Montag, 25.?August. Der Ausbauabschnitt der K 16 hat eine L?nge von circa 700 Metern und beginnt im Bereich des Ortsausgangs Winnerath in Richtung Reifferscheid.

?Der Ausbau der K 16 erfolgt gr??tenteils im sogenannten Hocheinbau mit Verbreiterung. Bei dieser Ausbauart wird der bestehende gebundene Oberbau durch das Aufbringen von zus?tzlichen Asphaltschichten verst?rkt. Daher bleibt die Linienf?hrung der Fahrbahn im Grundriss und im Aufriss im Wesentlichen unver?ndert. Lediglich die ,Wackerslochskehr? wird zuk?nftig entfallen, um einen besseren Verkehrsfluss der K 16 herzustellen. Dadurch ergibt sich eine neue Stra?enf?hrung?, sagt Diplom-Ingenieur Werner Oster, stellvertretender Leiter des f?r das Projekt verantwortlichen Landesbetriebes Mobilit?t (LBM) Cochem-Koblenz.

Die Asphaltbahnbreite von derzeit rund 4,50 Meter soll grunds?tzlich auf 5,50 Meter verbreitert werden. Im Bereich der Kurven erfolgt eine zus?tzliche Aufweitung in Richtung der Kurveninnenseite. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung des Verkehrs mit ?rtlicher Umleitung. Der ?ffentliche Personennahverkehr (Bushaltestellen) wird an die Baustellengegebenheiten angepasst. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Oktober andauern.

Die Ausf?hrung des Projekts erfolgt nach ?ffentlicher Ausschreibung der Arbeiten durch das Bauunternehmen Thomas Bau GmbH aus Simmern. Die Baukosten in H?he von circa 314 000 Euro ?bernimmt der Landkreis Ahrweiler, der hierf?r vom Land Rheinland-Pfalz einen Zuschuss in H?he von rund 75 Prozent erh?lt.

Der Landesbetrieb Mobilit?t Cochem-Koblenz dankt im Voraus f?r das Verst?ndnis f?r die im Rahmen einer solchen Bauma?nahme unvermeidlichen Beeintr?chtigungen. ?Nach Fertigstellung der Bauarbeiten steht den Verkehrsteilnehmern und Anliegern wieder eine moderne und leistungsf?hige Stra?e zur Verf?gung?, sagt Oster abschlie?end.

Knaack bei U 20-WM im Einsatz

M Winnerath. Wenn die deutsche Mannschaft in der heutigen Nacht zum Samstag bei der U 20-Frauenfu?ball-Weltmeisterschaft in Edmonton/Kanada zu ihrem zweiten Gruppenspiel gegen China antritt, geh?rt auch ein Spielerin aus dem Kreis Ahrweiler zum deutschen Aufgebot: Rebecca Knaack aus Winnerath. Die Mittelfeldspielerin war lange Zeit beim SC 07 Bad Neuenahr aktiv, ehe sie 2013 zum Bundesligisten Bayer Leverkusen wechselte. Mit der deutschen U 19-Auswahl stand sie im vergangenen Jahr bei der EM in Wales bereits im Halbfinale. Bei der aktuellen U 20-WM in Kanada hatte sie beim deutschen 2:0-Auftaktsieg in der Anfangsformation gestanden und durchgespielt. red

http://de.fifa.com/u20womensworldcup/news/y=2014/m=8/news=deutschland-steht-vor-hoher-hurde-2421539.html

25 Jahre Buergermeister

Kirmes 2014


Herbert Stumpf ist 25 Jahre Ortsbuergermeister
Anl?sslich des 25-j?hrigen Ortsb?rgermeisterjubil?ums von Herbert Stumpf findet am 6. Juli ab 14.00 Uhr auf dem Sportplatz in Winnerath eine Feier statt, zu der alle seine Freunde und Mitb?rger von Winnerath recht herzlich eingeladen sind.
Ortsgemeinderat Winnerath

Konstituierende Ortsgemeinderatssitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer ?ffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag, dem 7. Juli 2014 um 18.00 Uhr in das Gemeindehaus von Winnerath ein.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Ernennung des Ortsb?rgermeisters, Vereidigung und Einf?hrung in das Amt
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einf?hrung in das Amt
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Kirmes und Junggesellenfest Programm 2014

Kommunalwahl VG Adenau

Winnerath hat gew?hlt
Trotz Unruhen im Vorfeld der Wahl zum Gemeinderat in der Ortsgemeinde Winnerath haben die B?rger von Winnerath mit einer Wahlbeteiligung von 81 Prozent ihren Willen eindeutig kund getan.
Die Zur?ckweisung von zwei W?hlergruppen aufgrund von formalen M?ngeln durch den Wahlausschuss, entgegen der vertretenen Rechtsauffassung der Kreisverwaltung Ahrweiler, hatte f?r einigen Gespr?chsstoff innerhalb der B?rgerschaft gesorgt.
Letztlich wurde die vertretene Rechtsauffassung des Wahlausschusses durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 30.04.2014 best?tigt.
Mit der Wiederwahl von Herbert Stumpf mit 83,62 Prozent der W?hlerstimmen und der Verl?ngerung des Mandates f?r den Gemeinderat in unver?nderter Besetzung, haben die B?rger ein deutliches Zeichen f?r das Vertrauen in die Arbeit ihrer Vertreter gesetzt.
Ortsb?rgermeister und Gemeinderat bedanken sich ganz herzlich bei ihren Winnerather B?rgerinnen und B?rgern.

Artikel Rheinzeitung 30.05.2014

?ffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Winnerath
Bekanntmachung des/der zugelassenen Wahlvorschlags/Wahlvorschl?ge f?r die Direktwahl des Ortsb?rgermeisters der Ortsgemeinde Winnerath am 25.05.2014 gem?? ? 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Winnerath hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 folgenden Wahlvorschlag/folgende Wahlvorschl?ge f?r die Wahl des Ortsb?rgermeisters am 25.05.2014 zugelassen, der/die hiermit bekannt gemacht wird/werden:
Bewerber:
Kennwort: Stumpf
Stumpf, Herbert
geb. am 30.01.1943
deutsch
Rentner
Wiesenweg 3 a
53520 Winnerath
Bewerber:
Kennwort: Verdonk
Verdonk, Siegfried
geb. am 12.03.1961
deutsch
Hotelkaufmann
Hauptstra?e 3
53521 Winnerath
Winnerath, den 22.04.2014
Wilfried K?rsten
als Wahlleiter f?r die Wahl zum Ortsb?rgermeister

Bekanntmachung

Am Donnerstag den 10.04.2014 um 20.00 Uhr findet im Gemeindehaus eine Sitzung des Wahlausschusses f?r das Amt des Ortsb?rgermeisters und des Ortsgemeinderates statt, zu der jedermann Zutritt hat.

Tagesordnung:

Pr?fung und Beschlussfassung ?ber die Zulassung oder Zur?ckweisung der eingereichten Wahlvorschl?ge
Winnerath,den 08.04.2014

Wilfried K?rsten
Vorsitzender des Wahlausschusses f?r die Ortsb?rgermeisterwahl

Herbert Stumpf
Vorsitzender des Wahlausschusses f?r die Ortsgemeinderatswahl

Kommunalwahl am 25.05.2014
Die Bekanntmachung ?ber die Einreichung von Wahlvorschl?gen vom 08.02.2014 wird dahingehend erg?nzt, dass nunmehr der Beigeordnete Wilfried K?rsten, Mittelstr. 11, Wahlleiter f?r die Wahl des Ortsb?rgermeisters ist.
Wahlvorschl?ge f?r die Wahl des Ortsb?rgermeisters sind daher beim vorgenannten Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau einzureichen.
Winnerath, den 01.04.2014
Wilfried K?rsten
Beigeordneter und zugleich Wahlleiter f?r die Wahl des Ortsb?rgermeisters

Bekanntmachung
Auszug aus der Niederschrift ?ber die ordnungsgem?? einberufene Sitzung des Ortsgemeinderates Winnerath vom 28.03.2014
Pr?fung und Best?tigung des Jahresabschlusses f?r das Haushaltsjahr 2011, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2011 sowie Erteilung der Entlastung
I. Sachlage:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde gem?? ? 110 der Gemeindeordnung (GemO) nach den Grunds?tzen des ? 112 Abs. 1 (GemO) durch den Ortsgemeinderat gepr?ft.
Beanstandungen ergaben sich keine.
Der Jahresabschluss wird gem. ? 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
a) Bilanz
Bilanzsumme Aktivseite 1.197.051,65 ?
Bilanzsumme Passivseite 1.197.051,65 ?
Eigenkapital 932.901,84 ?
b) Ergebnisrechnung
Ertr?ge 168.993,13 ?
Aufwendungen 180.870,25 ?
Fehlbetrag -11.877,12 ?
c) Finanzrechnung
Einzahlungen 145.573,87 ?
Auszahlungen 137.733,24 ?
?berschuss 7.840,63 ?
II. Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschlie?t die Best?tigung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 sowie die Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2011.
Dem Ortsb?rgermeister, dem Ersten Beigeordneten/den Beigeordneten sowie dem B?rgermeister der Verbandsgemeinde Adenau und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie diesen vertreten haben, wird die Entlastung gem. ? 114 GemO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu ? 114 GemO erteilt.
Zudem beschlie?t der Ortsgemeinderat, die etwaigen, in der Ergebnis- und Finanzrechnung 2011 ausgewiesenen ?ber- und au?erplanm??igen Ausgaben, soweit bisher nicht geschehen, nachtr?glich zu genehmigen.
Der Jahresabschluss f?r das Haushaltsjahr 2011 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.04.2014 bis 15.04.2014 w?hrend der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.03 ?ffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau,
den 31.03.2014
Guido Nisius, B?rgermeister

Bekanntmachung
Auszug aus der Niederschrift ?ber die ordnungsgem?? einberufene Sitzung des Ortsgemeinderates Winnerath vom 28.03.2014
Pr?fung und Best?tigung des Jahresabschlusses f?r das Haushaltsjahr 2010, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2010 sowie Erteilung der Entlastung
I. Sachlage:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 wurde gem?? ? 110 der Gemeindeordnung (GemO) nach den Grunds?tzen des ? 112 Abs. 1 (GemO) durch den Ortsgemeinderat gepr?ft.
Beanstandungen ergaben sich keine.
Der Jahresabschluss wird gem. ? 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
a) Bilanz
Bilanzsumme Aktivseite 1.221.346,68 ?
Bilanzsumme Passivseite 1.221.346,68 ?
Eigenkapital 944.778,96 ?
b) Ergebnisrechnung
Ertr?ge 176.176,24 ?
Aufwendungen 187.219,37 ?
Fehlbetrag -11.043,13 ?
c) Finanzrechnung
Einzahlungen 147.112,57 ?
Auszahlungen 146.888,97 ?
?berschuss 223,60 ?
II. Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschlie?t die Best?tigung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 sowie die Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2010.
Dem Ortsb?rgermeister, dem Ersten Beigeordneten/den Beigeordneten sowie dem B?rgermeister der Verbandsgemeinde Adenau und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie diesen vertreten haben, wird die Entlastung gem. ? 114 GemO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu ? 114 GemO erteilt.
Zudem beschlie?t der Ortsgemeinderat, die etwaigen, in der Ergebnis- und Finanzrechnung 2010 ausgewiesenen ?ber- und au?erplanm??igen Ausgaben, soweit bisher nicht geschehen, nachtr?glich zu genehmigen.
Der Jahresabschluss f?r das Haushaltsjahr 2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.04.2014 bis 15.04.2014 w?hrend der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.03 ?ffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau,
den 31.03.2014
Guido Nisius, B?rgermeister

Jagdgenossenschaft Winnerath
Hiermit lade ich zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Winnerath am Donnerstag, 24. April, 20 Uhr, in das Gemeindehaus in Winnerath ein.
Tagesordnung:
1. Begr??ung der Mitglieder und Feststellung der Beschlussf?higkeit der Versammlung
2. Neuwahl des Jagdvorstandes:
a) Wahl des Jagdvorstehers
b) Wahl des Stellvertretenden Jagdvorstehers -" 1. Beisitzer
c) Wahl des Kassenverwalters -" 2. Beisitzer
d) Wahl des Vertreters des 1. Beisitzers
e) Wahl des Vertreters des 2. Beisitzers
3. Verschiedenes
Zu dieser wichtigen Versammlung lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich ein.
Es wir darauf hingewiesen, das sich jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im st?ndigen Dienst des Vertretenen besch?ftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angeh?rigen vollj?hrigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann.
Winnerath, 01.04.2014
Herbert Stumpf,
Ortsb?rgermeister u. Notjagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Winnerath
Die Niederschrift ?ber die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Winnerath vom 27.03.2014 liegt in der Zeit vom 04.04.14. bis 18.04.2014 in der Wohnung des Jagdvorstehers Hans-Jakob Jaklen, Schulstr. 2, 53520 Winnerath, zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ?ffentlich aus.
Winnerath, 31.03.2014
Jaklen, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Winnerath
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Winnerath am Mittwoch, 9. April um 20 Uhr findet aus terminlichen Gr?nden nicht statt.
Winnerath, 31.03.2014
Jaklen, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Winnerath
Einladung
Am Mittwoch, den 09.04.14 findet um 20:00 Uhr im Gemeindehaus Winnerath eine ?ffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Winnerath mit nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Genehmigung der Niederschrift von der Versammlung am 27.03.2014.
2. Neuwahl des Jagdvorstandes:
a) Wahl des Jagdvorstehers
b) Wahl des Stellvertretenden Jagdvorstehers - 1. Beisitzer
c) Wahl des Kassenverwalters - 2. Beisitzer
d) Wahl des Vertreters des 1. Beisitzers
e) Wahl des Vertreters des 2. Beisitzers
Zu dieser Versammlung lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich ein.
Es wird darauf hingewiesen , das sich jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im st?ndigen Dienst des Vertretenen besch?ftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angeh?rigen vollj?hrigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann.
Ich bitte die Jagdgenossen bei Eigentumsver?nderungen dieses bei mir im Jagdkataster ?ndern zu lassen.
Winnerath, 20.03.2014
Jaklen, Jagdvorsteher

?ffentliche Gemeinderatssitzung
Am Freitag, den 28. M?rz 2014, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine ?ffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:

1. Beratung und Beschlussfassung ?ber das Investitionsprogramm bis 2017
2. Beratung und Beschlussfassung ?ber den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2014
3. Pr?fung und Best?tigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2010 sowie Erteilung der Entlastung
4. Pr?fung und Best?tigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2011, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2011 sowie Erteilung der Entlastung
5.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
6.Vorbereitung der Wahlen am 25.Mai 2014
7.Information durch den Ortsb?rgermeister, Verschiedenes

Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Jagdgenossenschaft Winnerath
Am Donnerstag, 27. M?rz 2014 findet um 20 Uhr im Gemeindehaus Winnerath eine ?ffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Winnerath mit nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Genehmigung der Niederschrift der Versammlung am 15.03.2013
2. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Aus?bung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft
3. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Verwendung des Reinertrages aus der der Jagdnutzung 2014/2015
4. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im st?ndigen Dienst des Vertretenen besch?ftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angeh?rigen vollj?hrigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann.
Ich bitte die Jagdgenossen bei Eigentumsver?nderungen dieses bei mir im Jagdkataster ?ndern zu lassen.
Winnerath, 07.03.2014
Jaklen, Jagdvorsteher

Versteigerung der Brennholzlose
Im Anschluss an die ?ffentliche Gemeinderatssitzung am 6. Dezember findet gegen 20 Uhr im Gemeindehaus die Versteigerung der Brennholzlose statt. N?here Angaben ?ber Zahl und Lage der Lose sind in der Ver?ffentlichung des zust?ndigen Revierf?rsters H. Oldenburg und in der Karte im Aushang ersichtlich.
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

?ffentliche Gemeinderatssitzung
Am Freitag, 6. Dezember findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine weitere Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich ebenfalls herzlich einlade.
Tagesordnung:
Aufstellen, Beratung, Genehmigung und Durchf?hrung der Forstwirtschaftspl?ne 2014
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Gemeinderatssitzung
Am Mittwoch, den 4. Dezember 2013 findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
19.30 Uhr - Nicht?ffentlicher Teil
Bauangelegenheiten, Abstimmungsgespr?ch
20.30 Uhr - ?ffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
2. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Hebes?tze f?r das Haushaltsjahr 2014
3. Vorberatung der Haushaltssatzung nebst -plan 2014 sowie Fortschreibung des Investitionsprogramms bis 2017
4. Sonstiges, Information durch den Ortsb?rgermeister
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Martinszug
Der Martinszug in Winnerath findet in diesem Jahr am Samstag, 16. November statt. Wir treffen uns um 18 Uhr in der Dorfmitte an der Pumpe und gehen den gewohnten Weg zum Martinsfeuer.
Die Martinswecken werden im Anschluss im Gemeindehaus verteilt. F?r das leibliche Wohl beim anschlie?enden gem?tlichen Beisammensein ist gesorgt.
Alle Anwohner des Zugweges sind wieder aufgerufen, durch zahlreiche Fackeln und Lichter den Zugweg zu schm?cken und zu gestalten.
Baum- und Heckenabf?lle sowie sonstiges unbelastetes Holz bitten wir am Morgen des 16. November ab 9 Uhr zum Martinsfeuer anzuliefern, damit das Material sofort aufgeschichtet werden kann.
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Gemeinderatssitzung
Am Freitag, den 13. September 2013 findet im Gemeindehaus in Winnerath eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:
20.00 Uhr: Nicht?ffentlicher Teil
1. Bauangelegenheiten - Information durch den Ortsb?rgermeister
2. Grundst?cksangelegenheiten
20.30 Uhr: ?ffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
2. Aufnahme und Verpflichtung des nachr?ckenden Ratsmitglieds Dieter Sch?fer
Verabschiedung des ausgeschiedenen Ratsmitglieds Helmut Daniels
3. Information durch den Ortsb?rgermeister, Verschiedenes
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister

Bekanntmachung des Wahlleiters
f?r die Ortsgemeinderatswahl nach ? 66 Kommunalwahlordnung
Das gew?hlte Mitglied des Ortsgemeinderates Winnerath, Helmut Daniels, hat sein Ratsmandat zur?ckgegeben.
Als Ersatzperson wurde Dieter Schaefer, 53520 Winnerath, in den Ortsgemeinderat Winnerath berufen.
Winnerath, den 27. 08. 2013
Herbert Stumpf
Ortsb?rgermeister und Wahlleiter

JGV-Kirmes in Winnerath
Bei der diesj?hrigen Kirmes des JGV Winnerath wurde zum ersten Mal eine gro?e Verlosung durchgef?hrt. Man beschloss, die H?lfte der verkauften Lose einem guten Zweck zukommen zu lassen. Der JGV Winnerath spendete 500 Euro f?r ein Aids-Kinderkrankenhaus in Indien. Pastor Rosenthal nahm den Scheck dankend an.
Der Sonntag begann um 10 Uhr mit einer von Pastor Rosenthal zelebrierten hl. Messe. Anschlie?end begann der Fr?hschoppen mit Live-Musik von Norbert. Es war eine gro?e Leinwand aufgebaut, auf der viele das Formel-1-Rennen vom N?rburgring bei Bier, Kaffee und Kuchen verfolgten.
F?r Kaffee und Kuchen war bestens gesorgt und f?r die Kinder war die gro?e H?pfburg wieder ein tolles Spielger?t.
Am Samstagabend fanden viele G?ste den Weg nach Winnerath, um die Live-Band "Eifeldampf" mit toller Musik zu erleben.
Der JGV Winnerath bedankte sich bei allen Helfern, Sponsoren und bei den Winnerather Frauen f?r die Kuchenspenden.

Artikelbild

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Winnerath
f?r das Haushaltsjahr 2013 vom 21.06.2013
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von ? 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt ge?ndert durch Gesetz vom 02. M?rz 2006 (GVBl. S. 57), am 03.05.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbeh?rde vom 06.06.2013 hiermit bekannt gemacht wird:
? 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Ertr?ge auf 190.497 Euro
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 204.680 Euro
Jahresfehlbetrag auf - 14.183 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen
Einzahlungen auf 175.054 Euro
die ordentlichen
Auszahlungen auf 176.440 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 1.386 Euro
die au?erordentlichen
Einzahlungen auf 0 Euro
die au?erordentlichen
Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der au?erordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus
Investitionst?tigkeit auf 1.600 Euro
die Auszahlungen aus
Investitionst?tigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst?tigkeit auf 1.600 Euro
die Einzahlungen aus
Finanzierungst?tigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus
Finanzierungst?tigkeit auf 214 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst?tigkeit auf - 214 Euro
? 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsf?rderungsma?nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt f?r
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 0 Euro
zusammen auf 0 Euro
? 3 Gesamtbetrag
der vorgesehenen Erm?chtigungen
Verpflichtungserm?chtigungen, die k?nftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen f?r Investitionen und Investitionsf?rderungsma?nahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
? 4 Steuerhebes?tze
Die Steuerhebes?tze werden f?r das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 318 v.H.
- Grundsteuer B 375 v.H.
b) Gewerbesteuer 394 v.H.
Die Hundesteuer betr?gt f?r ungef?hrliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
f?r den ersten Hund 45,00 Euro
f?r den zweiten Hund 58,00 Euro
f?r jeden weiteren Hund 72,00 Euro
Die Hundesteuer betr?gt f?r gef?hrliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
f?r den ersten Hund 312,00 Euro
f?r den zweiten Hund 408,00 Euro
f?r jeden weiteren Hund 504,00 Euro
? 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals betrug
zum 31.12.2009 955.822,09 Euro
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2010 -" 31.12.2012
(Angaben zur Eigenkapitalentwicklung 2010-2012 k?nnen erst nach entsprechender Rechnungslegung erfolgen)
Winnerath, den 21.06.2013
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.06.2013 bis 02.07.2013 w?hrend der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstra?e 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.03 ?ffentlich aus.
Adenau, den 14.06.2013
Hermann-Josef Romes, B?rgermeister

Satzung der Jagdgenossenschaft Winnerath
? 1
Name, Sitz und Aufsichtsbeh?rde
(1) Die Genossenschaft f?hrt den Namen "Jagdgenossenschaft Winnerath". Sie hat ihren Sitz in 53520 Winnerath.
(2) Aufsichtsbeh?rde ist die untere Jagdbeh?rde (nach ? 11 Abs. 2 Satz 3 des Landesjagdgesetzes - LJG -) f?r den Kreis Ahrweiler.
? 2
Mitgliedschaft
(1) Der Jagdgenossenschaft geh?ren alle Grundeigent?merinnen und Grundeigent?mer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Winnerath nach Ma?gabe des Grundfl?chenverzeichnisses an (Mitglieder). Eigent?merinnen und Eigent?mer von Grundst?cken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
(2) Die Mitglieder haben vor erstmaliger Aus?bung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Grundfl?chenverzeichnisses erforderlichen Unterlagen (z.B. Grundbuchausz?ge, Urkundenabschriften) unaufgefordert zur Verf?gung zu stellen. ?nderungen der Eigentumsverh?ltnisse sind unverz?glich anzuzeigen. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.
? 3
Aufgaben
(1) Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das Jagdrecht im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen sowie f?r den Ersatz des den Mitgliedern entstehenden Wildschadens zu sorgen.
(2) Sie kann zur Erf?llung ihrer Aufgaben von den Mitgliedern Umlagen nach dem Verh?ltnis der Fl?chengr??e der bejagbaren Grundst?cke erheben.
? 4
Organe
Organe der Jagdgenossenschaft sind:
1. die Genossenschaftsversammlung,
2 der Jagdvorstand.
? 5
Genossenschaftsversammlung
(1) Die Genossenschaftsversammlung ist die Versammlung der anwesenden und der vertretenen Mitglieder. Vertretungen nach ? 7 sind zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch Vorlage der Vollmachten nachzuweisen.
(2) In der Regel soll einmal j?hrlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden. Au?erordentliche Genossenschaftsversammlungen sind vom Jagdvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens einem F?nftel der Mitglieder oder mindestens einem F?nftel der vertretenen Grundfl?che unter Angabe der Gr?nde schriftlich verlangt wird. Alle Genossenschaftsversammlungen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen durch orts?bliche Bekanntmachung einzuberufen. Beschl?sse ?ber Gegenst?nde des ? 6 d?rfen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" nicht gefasst werden.
(3) Die Genossenschaftsversammlung ist nicht ?ffentlich, ausgenommen die Genossenschaftsversammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur ?ffnung der Gebote bei ?ffentlicher Ausbietung. Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vor?bergehend gestatten. Vertretern der Jagdbeh?rden ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
(4) Die Genossenschaftsversammlung kann beschlie?en:
1. bei Dringlichkeit auch ?ber Gegenst?nde, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen waren, zu beraten und zu entscheiden, mit Ausnahme der Gegenst?nde nach ? 6,
2. einzelne Beratungsgegenst?nde von der Tagesordnung abzusetzen.
(5) ?ber den wesentlichen Verlauf einer Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens zu enthalten hat:
1. die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder,
2. die Angabe der von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern in die Genossenschaftsversammlung eingebrachten und nachgewiesenen Grundfl?che,
3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschl?sse und das Abstimmungsergebnis.
(6) Die unterzeichnete Niederschrift ist zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind orts?blich bekannt zu machen.
? 6
Aufgabe der Genossenschaftsversammlung
Die Genossenschaftsversammlung beschlie?t ?ber:
1. die Art der Nutzung des Jagdbezirks sowie die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung, sofern diese Aufgaben nicht dem Jagdvorstand ?bertragen sind oder ihm obliegen,
2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen,
3. die Wahl des Jagdvorstandes,
4. die Anstellung von Personal und die Festsetzung der dem Jagdvorstand und den Angestellten zu gew?hrenden Entsch?digungen,
5. die Entlastung des Jagdvorstandes,
6. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung,
7. den Erlass und die ?nderung der Satzung,
8. die ?bertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde nach ? 11 Abs. 7 LJG,
9. die Teilung oder Teilverpachtung des Jagdbezirkes,
10. die Zuschlagserteilung bei Verpachtung, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand ?bertragen ist,
11. das Schlie?en von Abschussvereinbarungen oder Abschusszielsetzungen nach ? 31 Abs. 2 LJG, soweit es nicht auf den Jagdvorstand ?bertragen ist,
12. die Zustimmungen zu Teilabschusspl?nen nach ? 31 Abs. 3 LJG, soweit sie nicht auf den Jagdvorstand ?bertragen sind,
13. das Stimmverhalten der Jagdgenossenschaft bei der Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters.
? 7
Vertretung eines Mitglieds in der Genossenschaftsversammlung
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine st?ndig von dem Mitglied besch?ftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angeh?riges vollj?hriges Mitglied oder durch eine die Grundfl?che land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
? 8
Beschlussfassung und Stimmrecht
(1) F?r das Zustandekommen eines Beschlusses gilt ? 11 Abs. 4 LJG.
(2) Bei Grundst?cken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausge?bt werden.
(3) Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt, es sei denn, die Genossenschaftsversammlung beschlie?t im Einzelfall, eine geheime Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln vorzunehmen. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen z?hlen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mit. Stimmzettel, aus denen der Wille der oder des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ung?ltig. Bei der Abstimmung mithilfe von Stimmzetteln erh?lt jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem die Anzahl der vertretenen Mitglieder sowie die eigene und die Fl?chengr??e der Vertretenen vermerkt sind. Die Stimmzettel werden durch zwei zur Geheimhaltung verpflichtete Mitglieder ausgez?hlt und anschlie?end versiegelt.
? 9
Jagdvorstand
(1) Der Jagdvorstand besteht aus der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher und zwei beisitzenden Mitgliedern, von denen eines als st?ndige Vertretung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers und das andere als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter zu w?hlen ist. Bei Verhinderung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers nimmt die st?ndige Vertretung dieses Amt wahr. F?r die beisitzenden Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu w?hlen.
(2) Scheidet ein Mitglied des Jagdvorstandes vorzeitig z.B. durch Tod, R?cktritt oder Verlust der W?hlbarkeit aus, so ist f?r den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, sp?testens in der n?chsten Genossenschaftsversammlung, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionstr?ger vorzeitig ausscheidet.
(3) W?hlbar ist jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse sowie bei juristischen Personen des ?ffentlichen oder privaten Rechts deren Vertreterin oder Vertreter, soweit sie vollj?hrig sind und die F?higkeit zur Bekleidung ?ffentlicher ?mter, die W?hlbarkeit und das Stimmrecht im Sinne des ? 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches besitzen.
? 10
Amtszeit
Die Amtszeit des Jagdvorstandes betr?gt f?nf Jahre; sie beginnt an dem auf die Wahl folgenden 1. April. Wird der Jagdvorstand erst nach dem 1. April gew?hlt, so beginnt die Amtszeit des neuen Jagdvorstandes mit dessen Wahl und endet mit Ablauf der Amtszeit nach Satz 1. Bis zum Beginn der Amtszeit eines nach dem 1. April neu gew?hlten Jagdvorstandes nimmt der bisherige Jagdvorstand die Aufgaben nach ? 13 wahr.
? 11
Sitzungen des Jagdvorstandes
(1) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Eine Einberufung kann auch von einem der beisitzenden Mitglieder verlangt werden.
(2) ?ber die gefassten Beschl?sse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Jagdvorsteherin oder dem Jagdvorsteher zu unterzeichnen ist.
? 12
Beschlussfassung des Jagdvorstandes
Der Jagdvorstand fasst seine Beschl?sse mit Stimmenmehrheit.
? 13
Aufgaben des Jagdvorstandes
(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und au?ergerichtlich. Er ist an die rechtm??igen Beschl?sse der Genossenschaftsversammlung gebunden.
(2) Der Jagdvorstand hat insbesondere
1. die Beschl?sse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und auszuf?hren,
2. das Grundfl?chenverzeichnis anzulegen und zu f?hren,
3. die Neuwahl des Jagdvorstandes vorzubereiten,
4. die Jagdverpachtung entsprechend dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung durchzuf?hren; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ?bertragen, so hat der Jagdvorstand ?ber die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden (? 11 Abs. 7 LJG),
5. die Abschussvereinbarungen bzw. Abschusszielsetzungen nach ? 31 Abs. 2 LJG entsprechend der Beschl?sse der Genossenschaftsversammlung zu schlie?en bzw. zu fassen und f?r die Erf?llung Sorge zu tragen,
6. die Zustimmungen zu Teilabschusspl?nen nach ? 31 Abs. 3 LJG entsprechend der Beschl?sse der Genossenschaftsversammlung zu erteilen oder zu versagen,
7. im Vorfeld einer Abschussvereinbarung bzw. Abschussfestsetzung eine Begehung des Jagdbezirkes nach ? 8 Abs. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) durchzuf?hren,
8. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung aufzustellen und vorzulegen,
9. den Verteilungsplan ?ber den j?hrlichen Reinertrag der Jagdnutzung f?r die Mitglieder aufzustellen, die nicht auf die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag verzichtet haben; ist der Gemeinde die Befugnis zur Verwendung des Reinertrages ?bertragen, so entscheidet der Jagdvorstand ?ber die Erteilung des Einvernehmens,
10. die Vertretungen der Jagdgenossenschaft nach ? 13 Abs. 3 LJG und ? 15 LJVO zu bestimmen.
? 14
Aufgaben der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers
Die Jagdvorsteherin oder der Jagdvorsteher hat
1. die Genossenschaftsversammlung einzuberufen, zu er?ffnen, zu leiten und zu schlie?en sowie das Ordnungs- und Hausrecht auszu?ben,
2. Bekanntmachungen vorzunehmen; die Bekanntmachung der genehmigten, angezeigten oder ge?nderten Satzung ist ?ffentlich auszulegen; dabei sind die Genehmigung oder die Anzeige sowie Ort und Zeit der Auslegung orts?blich bekannt zu machen,
3. die Liste der von den Mitgliedern zu erhebenden Umlagen aufzustellen,
4. die Angestellten zu beaufsichtigen und die Einrichtungen der Jagdgenossenschaft zu ?berwachen,
5. den Schriftwechsel zu f?hren und die gefassten Beschl?sse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere schriftf?hrende Person gew?hlt ist.
? 15
Anteil an Nutzung und Lasten
(1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten richtet sich nach dem Verh?ltnis des Fl?cheninhalts ihrer bejagbaren Grundst?cke im Jagdbezirk.
(2) Die nach ? 13 Abs. 2 Nr. 2 und 9 und ? 14 Nr. 3 aufzustellenden Verzeichnisse und Listen sind zwei Wochen lang bei der Jagdvorsteherin oder beim Jagdvorsteher f?r die Mitglieder auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind orts?blich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einspr?che erhoben, gelten die Verzeichnisse und Listen mit Ablauf der Frist als festgestellt. Auf Einspr?che werden die Verzeichnisse und Listen vom Jagdvorstand ?berpr?ft, von ihm erneut festgestellt und der Zeitpunkt der Feststellung orts?blich bekannt gegeben. Wird die den Verzeichnissen und Listen zugrunde liegende Gesamtrechnung von den Einspr?chen nicht ber?hrt, gelten sie nur gegen?ber den Einsprucherhebenden als nicht festgestellt. Die Feststellung gegen?ber den Einsprucherhebenden wird in einem besonderen Bescheid getroffen.
(3) Jedes Mitglied kann gem?? ? 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung, der eine anteilm??ige Verteilung des Reinertrages nicht vorsieht, schriftlich oder m?ndlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Genossenschaftsversammlung ?ber die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschlie?lich dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zul?ssig.
? 16
Auszahlung des Reinertrages
(1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die Jagdgenossinnen und die Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach ? 12 Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben.
(2) Entf?llt auf eine Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,- Euro, wird die Auszahlung erst dann f?llig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,- Euro erreicht hat; unber?hrt hiervon bleiben die F?lle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.
? 17
Umlageforderungen
(1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der Umlageliste (? 14 Nr. 3) f?llig.
(2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
? 18
Gesch?ftsjahr
Das Gesch?ftsjahr l?uft vom 1. April bis zum 31. M?rz.
? 19
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Bekanntmachungsblatt der Verbandsgemeinde Adenau "Adenauer Nachrichten".
Vorstehende Satzung ist von der Genossenschaftsversammlung am 15. M?rz 2013 in Winnerath beschlossen worden.
Der Jagdvorstand:
Herbert Stumpf
Franz-Josef Hoffmann
Hans-Jakob Jaklen, Jagdvorsteher
Angezeigt/genehmigt: 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 17.05.2013
Kreisverwaltung Ahrweiler
- Untere Jagdbeh?rde -

Bekanntmachung
Auszug aus der Niederschrift ?ber die ordnungsgem?? einberufene Sitzung des Ortsgemeinderates Winnerath vom 03.05.2013
Pr?fung und Best?tigung des Jahresabschlusses f?r das Haushaltsjahr 2009, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2009 sowie Erteilung der Entlastung
I. Sachlage:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 wurde gem?? ? 110 der Gemeindeordnung (GemO) nach den Grunds?tzen des ? 112 Abs. 1 (GemO) durch den Ortsgemeinderat gepr?ft.
Beanstandungen ergaben sich keine.
Der Jahresabschluss wird gem. ? 112 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
a) Bilanz
Bilanzsumme Aktivseite 1.256.769,29 ?
Bilanzsumme Passivseite 1.256.769,29 ?
Eigenkapital 955.822,09 ?
b) Ergebnisrechnung
Ertr?ge 188.100,42 ?
Aufwendungen 202.730,99 ?
Fehlbetrag/?berschuss -14.630,57 ?
c) Finanzrechnung
Einzahlungen 156.882,96 ?
Auszahlungen 166.380,38 ?
Fehlbetrag/?berschuss -9.497,42 ?
II. Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschlie?t die Best?tigung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2009 sowie die Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2009.
Dem Ortsb?rgermeister, dem Ersten Beigeordneten /den Beigeordneten sowie dem B?rgermeister der Verbandsgemeinde Adenau und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie diesen vertreten haben, wird die Entlastung gem. ? 114 GemO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu ? 114 GemO erteilt.
Zudem beschlie?t der Ortsgemeinderat, die etwaigen, in der Ergebnis- und Finanzrechnung 2009 ausgewiesenen ?ber- und au?erplanm??igen Ausgaben, soweit bisher nicht geschehen, nachtr?glich zu genehmigen.
Der Jahresabschluss f?r das Haushaltsjahr 2009 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 13.05.2013 bis 22.05.2013 w?hrend der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.03 ?ffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau,
den 06.05.2013
Hermann-Josef Romes, B?rgermeister

?ffentliche Gemeinderatssitzung
Am Freitag, den 3. Mai 2013, findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus in Winnerath eine ?ffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich herzlich einlade.
Tagesordnung:
1. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Haushaltssatzung nebst -plan 2013
2. Beratung und Beschlussfassung ?ber das Investitionsprogramm bis 2016
3. Pr?fung und Best?tigung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2009 sowie Erteilung der Entlastung
4. Aufstellen einer Vorschlagsliste f?r die Sch?ffenwahl der Amtsperiode 2014 - 2018
5. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
6. Information durch den Ortsb?rgermeister, Verschiedenes
Herbert Stumpf, Ortsb?rgermeister


Jagdgenossenschaft Winnerath
Die Niederschrift ?ber die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Winnerath vom 15.03.2013 liegt in der Zeit vom 22.03. - 05.04.2013 in der Wohnung des Jagdvorstehers Hans-Jakob Jaklen, Schulstr. 2, 53520 Winnerath, zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Jagdgenossenschaft ?ffentlich aus.
Auszug aus der Niederschrift: Die Jagdgenossenschaft hat eine neue Satzung gem. ? 11 Abs. 2 Landesjagdgesetz, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Untere Jagdbeh?rde, beschlossen.
Winnerath, 15.03.2013
Jaklen, Jagdvorsteher


Jagdgenossenschaft Winnerath

Am Freitag, den 15.03.2013 findet um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Winnerath eine ?ffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Winnerath mit nachfolgender Tagesordnung statt:
1. Genehmigung der Niederschrift von der Versammlung am 23.03.2012
2. Beratung und Beschlussfassung ?ber den Erlass einer neuen Satzung der Jagdgenossenschaft Winnerath gem. ? 11 Abs. 2 Landesjagdgesetz
3. Beratung und Beschlussfassung der ?bertragung von Aufgaben der Genossenschaftsversammlung auf den Jagdvorstand
a) Abschluss von Abschussvereinbarungen nach ? 31 LJG
b) Zustimmung zu Teilabschusspl?nen nach ? 31 LJG
c) Stimmverhalten bei der Wahl des Kreisjagdmeisters nach ? 46 LJG
4. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Aus?bung der Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft Winnerath
5. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Verwendung des Reinertrages aus der der Jagdnutzung 2013/2014
6. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung lade ich alle Jagdgenossen recht herzlich ein.
Es wird darauf hingewiesen, das sich jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch einen im st?ndigen Dienst des Vertretenen besch?ftigten Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angeh?rigen vollj?hrigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann.
Ich bitte die Jagdgenossen bei Eigentumsver?nderungen dieses bei mir im Jagdkataster ?ndern zu lassen.
Winnerath, 26.02.2013
Jaklen, Jagdvorsteher


Steuern und Abgaben 2013


?ffentliche Bekanntmachung
Die Festsetzung folgender Steuern und Abgaben f?r die Ortsgemeinde Winnerath f?r das Kalenderjahr 2013 wird hiermit gem?? ?? 3, 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. ? 122 Abgabenordnung (AO) ?ffentlich bekannt gemacht:
- Grundsteuern A und B gem?? ? 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der letzten g?ltigen Fassung
- Landwirtschaftskammerbeitrag gem?? ? 18 Abs. 2 und 4 des Landesgesetzes ?ber die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Hundesteuer nach der Satzung der Ortsgemeinde Winnerath vom 18.11.2011 ?ber die Erhebung der Hundesteuer
- Landpacht, Kapellenwartungsgeb?hr (privatrechtliche Forderung)
Diese Festsetzung durch ?ffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuer- und Abgabenpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern und Abgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben. F?r diese Steuerpflichtigen gilt weiterhin der letzte g?ltige Grundsteuer- und Abgabendauerbescheid.
Im Jahr 2013 erhalten nur diejenigen Steuer- und Abgabenpflichtigen einen neuen Bescheid, bei denen sich f?r das Jahr 2013 eine ?nderung der Besteuerungsgrundlage oder Eigentumswechsel etc. ergeben hat.
Der Ortsgemeinderat Winnerath hat in der Sitzung vom 07.12.2012 folgende Hebes?tze f?r das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
Grundsteuer "A" 318 v.H.
Grundsteuer "B" 375 v.H.
Hundesteuer
1. Hund 45,00 ?
2. Hund 58,00 ?
3. und jeder weitere Hund 72,00 ?
Hundesteuer f?r gef?hrliche Hunde
1. gef?hrlicher Hund 312,00 ?
2. gef?hrlicher Hund 408,00 ?
3. und jeder weitere gef?hrl. Hund 504,00 ?
Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der ?ffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines Steuerbescheides.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Erm?chtigung zur Abbuchung der Steuer- oder Abgabeforderungen erteilt haben, werden gebeten, die Zahlungen wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt (zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 oder alternativ zum 01.07) zu entrichten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die hiermit bekannt gegebenen Bescheide (Dauerbescheide) kann innerhalb eines Monats nach dieser Ver?ffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15- 19, 53518 Adenau, oder bei der Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreisrechtsausschuss- in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 26 (Widerspruchsbeh?rde), einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung Ahrweiler eingegangen ist.
Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Steuerbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten (80 Abs. 3 VwGO).
Die Einlegung eines Widerspruches entbindet nicht von der fristgerechten Zahlungspflicht.
Adenau, den 14.02.2013
Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Steueramt f?r
die Ortsgemeinde Winnerath